Eine Ausnahme für die Regel
KLAUS PETERS

Frankfurt (Oder). Kinder in Deutschland müssen in die Schule gehen. Es gibt die sogenannte Schulpflicht. Allerdings hat bekanntlich jede Regel auch ihre Ausnahmen. Ein Kind aus dem Bundesland Brandenburg muss zurzeit nicht in die Grundschule gehen. Stattdessen dürfen die Eltern es zu Hause unterrichten. Das hat ein Gericht mitgeteilt. Der Grund: Das Kind ist musikalisch hochbegabt. Es hat schon an vielen Wettbewerben teilgenommen und Konzerte gegeben. Weil die Musik viel Zeit in Anspruch nimmt, ist einfach nicht mehr genügend Zeit da, jeden Tag in die Schule zu gehen. Aber nicht nur in Musik ist das Kind besonders gut. Auch in anderen Fächern sind die Leistungen außergewöhnlich gut. Deswegen ist es in Ordnung, wenn die Eltern vorerst den Unterricht zu Hause übernehmen, meinen die Richter.
Weser Kurier 28.09.20