B2 •Für mehr Schutz in der Krise

Ein verändertes Gesetz soll in Deutschland den Umgang mit dem Coronavirus verbessern

REBECCA KRIZAK

Berlin. Ärzte und Ärztinnen in Deutschland warnen: Noch in diesem Monat könnten so viele Menschen mit dem Coronavirus auf den Intensivstationen der Krankenhäuser liegen wie nie zuvor. Intensivstationen sind spezielle Bereiche im Krankenhaus. Dort werden Menschen behandelt, die besondere Aufmerksamkeit durch die Fachleute brauchen, etwa weil sie schwer krank sind. Also eben auch Leute, die schwer durch das Coronavirus erkranken.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit FFP2-Maske.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit FFP2-Maske.

Solche Warnungen haben mit dazu geführt, dass viele Menschen denken: Wir müssen mehr tun, damit sich Corona nicht mehr so schnell in Deutschland verbreitet. Doch die Bundesländer konnten sich nicht immer auf gemeinsame Regeln einigen. Manchmal wurden Maßnahmen nicht umgesetzt, obwohl die Bundesländer sie zusammen beschlossen hatten.

Die Regierung von ganz Deutschland mit Angela Merkel als Chefin wollte da nicht länger zusehen. Sie will ein Gesetz ändern, das Infektionsschutzgesetz. Dann könnte die Regierung Maßnahmen für ganz Deutschland beschließen, um Menschen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen. Am Dienstag einigten sich nun die Ministerinnen und Minister der Regierung auf Änderungen. Viele sprachen dabei von einer Notbremse, obwohl es diese bekanntlich sonst in Zügen gibt.

Das heißt: Es werden wohl bald neue und überall gleiche Corona-Regeln gelten. Die Regeln richten sich nach einer Zahl: der Inzidenz. Sie gibt an, wie viele von 100.000 Menschen sich in einer Region innerhalb einer Woche neu mit dem Coronavirus anstecken.

Liegt die Zahl an drei Tagen hintereinander bei mehr als 200, soll etwa gemeinsamer Unterricht in der Schule verboten werden. Schon bei einer Inzidenz über 100 müssen die meisten Läden schließen. Das gilt etwa für Kinos und Zoos.

Außerdem darf man sich nur noch mit einem Menschen treffen, mit dem man nicht eh zusammenlebt. Die Regel gilt aber nicht für Kinder unter 14 Jahren. Und: Man darf ab neun Uhr abends nicht mehr auf der Straße unterwegs sein. Ausnahmen gelten, wenn man zum Beispiel um diese Uhrzeit zur Arbeit muss.

Wann genau diese Notbremse kommt, ist noch unklar. Denn der Änderung am Gesetz müssen auch noch die Politiker im Bundestag und im Bundesrat zustimmen. Einige Leute finden die Änderung außerdem nicht gut. Sie sagen, dass die Regierung dadurch zu viel entscheiden kann.

Weser Kurier 14.04.21

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